NEUES

Alle Neuigkeiten Archiv 2023 Archiv 2022 Archiv 2021 Archiv 2020 Archiv 2019

GEMEINDE

Aufgaben der Gemeinde Gemeindeamt Gemeinderat Budget Gesundheit Volksschule Kindergarten Kulturhaus Manhartsberg Region Manhartsberg

SERVICE

Schnupperticket Formulare Wasserzählerstand Online Bauen & Wohnen Gemeindezeitungen Direktvermarkter Tourismus Energie & Umwelt Verkehr & Mobilität Mutterberatung Wichtige Links

LAND & LEUTE

Geografie Sehenswertes Wirtschaft Vereine Feuerwehr

NEUES

GEMEINDE

SERVICE

LAND & LEUTE

Wappen KONTAKT &
ÖFFNUNGSZEITEN

Zuschüsse zu den Gemeindeabgaben und Heizkosten

02.01.2020
Foto: ©iMAGINE/Adobe Stock

In unserer Gemeinde gibt es für sozial-bedürftige Personen die Möglichkeit, eine Unterstützung für die Gemeindeabgaben zu beantragen. Doch auch bei den Heizkosten können GemeindebürgerInnen einen Zuschuss bekommen.

Zuschuss zu den Gemeindeabgaben für Pensionisten mit einem Mindesteinkommen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 einstimmig beschlossen, jenen Pensionisten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, deren Einkommen das gesetzlich vorgeschriebene Netto-Mindesteinkommen von

1 Person € 1.045,03
2 Personen € 1.566,85
für jede weitere Person € 161,25

nicht übersteigt, eine Erleichterung bei den Gemeindeabgaben durch einen finanziellen Zuschuss zu verschaffen.

Bei Parteien, die Kanalbenützungsgebühren bezahlen (alle Orte außer Sonndorf) beträgt der Zuschuss € 110,- für Parteien von Sonndorf (eigene Kläranlage) beträgt der Zuschuss € 75,-

Diesen Zuschuss erhalten nur Liegenschaftseigentümer bzw. Hauptmieter. Der Mietzins ist im Ansuchen auch anzugeben. Weiters können Familien, wo ein Elternteil verstorben ist und unversorgte, minderjährige Kinder leben (Bezieher von Waisenpension), auch um diesen Zuschuss ansuchen.

Hier gelten folgende Einkommensgrenzen (netto):
Familienerhalter mit einem Kind € 1.320,-
Familienerhalter mit zwei Kindern € 1.480,-
Familienerhalter mit drei Kindern € 1.640,-
für jedes weitere Kind € 160,-
(Waisenpensionen bleiben unberücksichtigt)

Die in Frage kommenden Haushaltsvorstände haben die Möglichkeit, ihren Antrag unter Beibringung der erforderlichen Unterlagen (Lohnzettel, Pensionsbescheid, Pachteinkommen, ... – von sämtlichen Mitbewohnern) bis zum 15.02.2020 am Gemeindeamt in Burgschleinitz einzubringen. Die Gemeinde wird bemüht sein, die Anträge positiv zu erledigen.

Zuschuss zu den Heizkosten

Die Niederösterreichische Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern für die Heizperiode 2019/20 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von EUR 135,– zu gewähren. Anträge können bis 30. März 2020 bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden – Einkommensnachweise und E-Card mitbringen! Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Voraussetzungen
Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder die eines EWR-Mitgliedsstaates mit Hauptwohnsitz in NÖ, deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen (brutto in Euro) bis 31. 12. 2019: (Richtsatz für Ausgleichszulage)
Alleinstehende € 933,06
Ehepaar/Lebensgefährten € 1.398,97
zzgl. für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird € 143,97
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 465,92

Einkommensgrenzen bis 31. 12. 2019 für Arbeitslosengeld bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher
Alleinstehende € 1.087,96
Ehepaar/Lebensgefährten € 1.631,20
zzgl. für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird € 167,84
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 543,23

Anträge können unter http://www.noe.gv.at/hkz oder am Gemeindeamt abgeholt werden.