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Zuschüsse zu den Gemeindeabgaben und Heizkosten

15.01.2021
© pixabay

In unserer Gemeinde gibt es für sozial bedürftige Personen die Möglichkeit, eine Unterstützung für die Gemeindeabgaben zu beantragen. Doch auch bei den Heizkosten können GemeindebürgerInnen einen Zuschuss bekommen.

Zuschuss zu den Gemeindeabgaben für Pensionisten mit einem Mindesteinkommen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring hat in seiner Sitzung am 18.12.2020 einstimmig beschlossen, jenen Pensionisten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, deren Einkommen das gesetzlich vorgeschriebene Netto - Mindesteinkommen von

1 Person        € 1.082,65
2 Personen    € 1.707,99
für jede weitere Person   € 167,05

nicht übersteigt, eine Erleichterung bei den Gemeindeabgaben durch einen finanziellen Zuschuss zu verschaffen.

Bei Parteien, die Kanalbenützungsgebühren bezahlen (alle Orte außer Sonndorf) beträgt der Zuschuss  € 110,-

Für Parteien aus Sonndorf (eigene Kläranlage) beträgt der Zuschuss € 75,- 

Diesen Zuschuss erhalten nur Liegenschaftseigentümer bzw. Hauptmieter. 
Der Mietzins ist im Ansuchen auch anzugeben. 

Weiters können Familien, wo ein Elternteil verstorben ist und unversorgte, minderjährige Kinder leben (Bezieher von Waisenpension), auch um diesen Zuschuss ansuchen.

Hier gelten folgende Einkommensgrenzen (netto):
Familienerhalter mit einem Kind    € 1.340,-
Familienerhalter mit zwei Kindern  € 1.520,-
Familienerhalter mit drei Kindern   € 1.700,-
für jedes weitere Kind  € 180,-
(Waisenpensionen bleiben unberücksichtigt)

Die in Frage kommenden Haushaltsvorstände haben die Möglichkeit, ihren Antrag unter Beibringung der erforderlichen Unterlagen (Lohnzettel, Pensionsbescheid, Pachteinkommen, ... - von sämtlichen Mitbewohnern) bis zum 15.02.2021 am Gemeindeamt in Burgschleinitz einzubringen. Die Gemeinde wird bemüht sein, die Anträge positiv zu erledigen.
 

Zuschuss zu den Heizkosten

Die Niederösterreichische Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern für die Heizperiode 2020/21 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von EUR 140,-- zu gewähren. Anträge können bis 30. März 2021 bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden – Einkommensnachweise mitbringen! Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung. 

Voraussetzungen
Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder die eines EWR-Mitgliedsstaates mit Hauptwohnsitz in NÖ, deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz 
gemäß § 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen (brutto in Euro) ab 01.01.2021: (Richtsatz für Ausgleichszulage)
Alleinstehende € 1.000,48
Ehepaar/Lebensgefährten € 1.578,36
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird € 154,37
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 577,88

Einkommensgrenzen ab 01.01.2021 für Arbeitslosengeld bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher
Alleinstehende € 1.167,22
Ehepaar/Lebensgefährten € 1.841,42
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird € 180,09
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt € 674,20

Anträge können unter http://www.noe.gv.at/hkz oder am Gemeindeamt abgeholt werden.