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Bei der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring gelangt ab sofort der Dienstposten eines/r Gemeindearbeiters zur Neubesetzung. Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976, LGBl. 2420 i.d.g.F. vorerst befristet auf die Dauer von 6 Monaten und wird bei zufriedenstellender Dienstleistung auf unbestimmte Zeit verlängert. Die Einstufung erfolgt in den Dienstzweig Nr. 2 (Facharbeiter), Verwendungsgruppe 5 (brutto € 1.636,40 ohne Zulagen). Als Arbeitsbeginn wird der 1. Juni 2016 mit 40 Wochenstunden festgesetzt. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes richtet sich diese Ausschreibung an weibliche und männliche Interessenten. Allgemeine Anstellungserfordernisse: · Österreichische Staatsbürgerschaft (od. EU-Bürger) · Lenkerberechtigung – Klasse B + F körperliche, gesundheitliche und geistige Eignung (amtsärztliches Zeugnis, nicht älter als 6 Monate - Gemeindearzt) · gute allgemeine handwerkliche Fähigkeiten und technische Kenntnisse · Bereitschaft zur laufenden Fortbildung und Mehrarbeit · Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit · eigenverantwortliche Übernahme und Durchführung von Tätigkeiten · Kenntnisse am PC · Bereitschaft zur Ablegung einschlägiger Fachkurse und Weiterbildung für die Tätigkeit als Wasserwart · Bereitschaftsdienst (Rufbereitschaft) für Wasser- und Abwasserbeseitigungsanlage – auch an Sonn- und Feiertagen · abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf (Installateur bevorzugt) · bei männlichen Bewerbern abgeleisteter Präsenz/Zivildienst Den Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich folgende Nachweise anzuschließen: · Geburtsurkunde · Staatsbürgerschaftsnachweis · Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) Bewerbungen sind unter Anschluss der üblichen Bewerbungsunterlagen (vor allem Lebenslauf, Arbeits-/Dienstzeugnisse, Beschreibung der bisherigen Tätigkeit) bis spätestens 30. März 2016 an die Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring, Gemeindeplatz 1, 3730 Burgschleinitz zu richten. Auskünfte: Bgm. Leopold Winkelhofer, Tel. 0664/27 35 285
DI von 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
DO von 8 bis 12 und 16 bis 18 Uhr
T 02984 2653, F 02984 2653-15
gemeinde@burgschleinitz-kuehnring.at