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Landtagswahl am 28.01.2018

16.01.2018
Landtagswahl am 28.01.2018

                        Am 28. Jänner 2018 finden die NÖ Landtagswahl 2018 statt.  Zur Teilnahme sind alle österreichischen Staatsbürger/innen berechtigt, die spätestens am Wahltag, also spätestens am 28. Jänner 2018, das 16. Lebensjahr vollendet haben (also: Jahrgang 2002/ bis Geburtsdatum: 28. Jänner 2002) am Stichtag, das ist der 17. November 2017, in einer Gemeinde des Landes Niederösterreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind. Sind Sie österreichische Staatsbürgerin oder österreichischer Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, so werden Sie automatisch in die Wählerevidenz Ihrer Heimatgemeinde (und damit in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis) eingetragen.   Wie ist das Wahlrecht auszuüben? Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben!   Jede(r) Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und übt sein Wahlrecht grundsätzlich an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.   HINWEIS: Jede(r) Wahlberechtigte der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring erhält rechtzeitig vor dem Wahltag eine amtliche Wahlinformation. Diese Informationskarte enthält die Nummer des Wahl­sprengels und Angaben über das Wahllokal und die Wahlzeit sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag samt portofreiem Rücksendekuvert an die Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring.   Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können? Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte, damit können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:​ ·         am Wahltag in jedem Wahllokal, ·         am Wahltag vor einer "fliegenden Wahlkommission" oder ·         sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl.   Wie und wo erhalte ich eine Wahlkarte? Für alle Wahlberechtigten, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring für die Landtagswahl enthalten ist, erfolgt die Ausstellung der Wahlkarte im Gemeindeamt Burgschleinitz.   Bis zu welchem Zeitpunkt kann die Ausstellung einer Wahlkarte beantragt werden?    SCHRIFTLICH: (auch per Telefax, per E-Mail) oder einfach online via www.wahlkartenantrag.at   • bis spätestens Mittwoch, 24. Jänner 2018 , das ist der 4. Tag vor dem Wahltag oder • bis spätestens Freitag, 26. Jänner 2018 | 12.00 Uhr, das ist der 2. Tag vor dem Wahltag, wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin oder des Antragsteller bevollmächtige Person möglich ist.     MÜNDLICH: (nicht telefonisch!):   • bis spätestens am 2. Tag vor dem Wahltag (Freitag, 26.01.2018 | 12.00 Uhr), wenn eine persönliche Übergabe der Wahlkarte an eine vom Antragsteller oder von der Antragstellerin bevollmächtigte Person möglich ist.   Was wird bei der Antragstellung benötigt? Bei einer mündlichen Antragstellung ein Identitätsdokument: • idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Pass, Führerschein, Personalausweis)   Bei einer schriftlichen Antragstellung durch Glaubhaftmachung Ihrer Identität: • Angabe der Passnummer • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde   Bei einer elektronischen Antragstellung mittels qualifizierter elektronischer Signatur benötigen Sie keine weiteren Dokumente.   Ab welchem Zeitpunkt wird die Wahlkarte erhältlich sein? Beantragte Wahlkarten können erst nach Vorhandensein des amtlichen Stimmzettels ausgehändigt bzw. per Post an die gewünschte Zustelladresse versendet werden.   Bitte beachten Sie: Wenn sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit Ihrer Wahlkarte Ihre Stimme abgeben, unabhängig davon, wo und auf welche Weise Sie wählen möchten. Sollten Sie keine Wahlkarte beantragt haben, so können sie ausschließlich in Ihrem Wahlsprengel während den Öffnungszeiten am 28. Jänner 2018 Ihre Stimme abgeben.   Sollten Sie noch Fragen bezüglich der bevorstehenden Wahlen haben, wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt Burgschleinitz, Tel.: +43 (2984) 2653   Interessante Links:  www.wahlkartenantrag.at www.bmi.gv.at/wahlen www.help.gv.at