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Heizkostenzuschuss 2019/2020

08.10.2019
Heizkostenzuschuss 2019/2020

                Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2019/2020 in der Höhe von € 135,00 zu gewähren. Der Heizkostenzuschuss kann auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. März 2020 beantragt werden. Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten? ·         AusgleichszulagenbezieherInnen ·         BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG ·         BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. · Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. Die Richtlinien sowie Vorlagen für die Antragstellung finden Sie weiter unten als Download. Voraussetzungen: ·         Österreichische Staatsbürgerschaft ·         Staatsangehörige eines anderen EWR-Mitgliedstaates sowie deren Familienangehörige ·         Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Konvention ·     Drittstaatsangehörige, wenn es sich um Familienangehörige von EWR-BürgerInnen im Sinne von Art. 24 in Verbindung mit Art. 2 der EU Richtlinie RL 2004/38/EG handelt ·         Hauptwohnsitz in NÖ  ·     Monatliche Bruttoeinkünfte, die den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 ASVG nicht überschreiten Besondere Hinweise: Die Förderung wird nach Maßgabe der vorhandenen budgetären Mittel gewährt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Antragsformular: http://www.noel.gv.at/noe/SeniorInnen/2019_10_01_Antrag_NOe_Heizkostenzuschuss.pdf