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Registrierungspflicht für Tierhalter

29.01.2016
 Registrierungspflicht für Tierhalter

   Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Tierkennzeichnungs-und Registrierungsverordnung Tierhalter von Pferden, Kamelen, Farmwild, Kaninchen und Geflügel verpflichtet sind, innerhalb eines Monats unter Angabe von Name und Adresse des Tierhalters sowie der Daten zur Tierhaltung (Anzahl usw.), die Haltung entsprechender Tiere, bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Eine Beendigung dieser Tierhaltung ist ebenfalls der Behörde zu melden. Anmeldeformulare liegen bei der Bezirkshauptmannschaft Horn, Veterinärabteilung (Tel. 02982/9025-28655, E-Mail: verterinaer.bhho@noel.gv.at) auf. Die Anmeldung kann auch formlos erfolgen. Die gemeldeten Daten werden von der Bezirksverwaltungsbehörde unverzüglich im Veterinärinformationssystem (VIS) eingetragen. Werden im Rahmen einer Landwirtschaft Nutztiere gehalten, so sind diese vom Tierhalter selbst, innerhalb von sieben Tagen nach Aufnahme der Tierhaltung, direkt dem Betreiber des Veterinärinformationssystems (VIS, Statistik Austria, Tel. 01/71128-8100, E-Mail: vis@statistik.gv.at), zu melden.