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Nützen Sie die Möglichkeit zur praktischen Online-Reservierung!
Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde können sich am Gemeindeamt ein "VOR Klimaticket Metropolregion" ausleihen, welches für alle VOR-Linien (Bahn, Bus, Straßenbahn, U-Bahn,...) in Wien, NÖ und dem Burgenland gültig ist.
Für jeden Tag stehen in der Gemeinde Burgschleinitz-Kühnring zwei übertragbare Jahreskarten zur Verfügung.
Zum Ablauf:
Reservierung:
Wenn Sie eine Karte für einen Tag ausleihen möchten, reservieren Sie diese bitte vorzugsweise online im Reservierungskalender oder telefonisch unter 02984/2653. Die Reservierungen werden in der Reihe des Eingangs berücksichtigt ("first come - first serve"). Sollten Sie für die gebuchte Fahrt verhindert sein, ersuchen wir um sofortige Bekanntgabe bzw. Stornierung Ihrer Buchung im Online-Kalender, damit die Karte wieder freigegeben wird.
Abholung und Rückgabe:
Die Fahrkarten müssen zum vereinbarten Zeitpunkt am Gemeindeamt abgeholt und zurückgebracht werden. Eine Abholung ist am Entlehntag von 8 bis 10 Uhr möglich, wenn die reservierte Karte bis 10 Uhr nicht abgeholt wird, wird Ihre Reservierung storniert. Die Rückgabe der Karte hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt (durch Einwurf in den Briefkasten im Foyer des Gemeindeamtes) bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 8 Uhr zu erfolgen.
Verlust und Probleme:
Bei Verlust der Karte werden € 100,00 Bearbeitungsgebühr verrechnet. Wenn die Karte zu spät retourniert wird, so dass der nächste Benutzer die reservierte Karte nicht mehr zeitgerecht vor Fahrtantritt erhält, werden dem säumigen Benutzer die Fahrtkosten des Nachnutzers zur Gänze weiterverrechnet, damit dieser seine reservierte Fahrt kostenfrei antreten kann.
Die Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring behält sich das Recht vor, unter gewissen Umständen Reservierungen abzulehnen, wenn es bereits Verfehlungen im Zusammenhang mit dem Schnupperticket gab (zB zu späte Rückgabe, unentschuldigtes Nicht-Abholen der Karten, übertrieben häufige Buchungen)
Wir freuen uns wenn Sie dieses großartige Angebot nützen!
Das Gemeindeamt ist bis 06.01.2025 nur am 02.01.2025 besetzt.
Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes
Im Landeskindergarten kommt eine Stelle als Kinderbetreuer(in) zur Neubesetzung. Interessierte werden gebet Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 13. Dezember an die Gemeinde zu richten.
DI von 8 bis 12 Uhr
DO von 8 bis 12 und 16 bis 18 Uhr
T 02984 2653, F 02984 2653-15
gemeinde@burgschleinitz-kuehnring.at