Zuschuss zu den Gemeindeabgaben für Pensionisten mit einem Mindesteinkommen
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 einstimmig beschlossen, jenen Pensionisten mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde, deren Einkommen das gesetzlich vorgeschriebene Netto - Mindesteinkommen von
1 Person € 1.120,54
2 Personen € 1.767,76
für jede weitere Person € 172,89
nicht übersteigt, eine Erleichterung bei den Gemeindeabgaben durch einen finanziellen Zuschuss zu verschaffen.
- Bei Parteien, die Kanalbenützungsgebühren bezahlen (alle Orte außer Sonndorf) beträgt der Zuschuss € 110,-
- Für Parteien aus Sonndorf (eigene Kläranlage) beträgt der Zuschuss € 75,-
Diesen Zuschuss erhalten nur Liegenschaftseigentümer bzw. Hauptmieter. Der Mietzins ist im Ansuchen auch anzugeben.
Weiters können Familien, wo ein Elternteil verstorben ist und unversorgte, minderjährige Kinder leben (Bezieher von Waisenpension), auch um diesen Zuschuss ansuchen.
Hier gelten folgende Einkommensgrenzen (netto):
Familienerhalter mit einem Kind € 1.360,-
Familienerhalter mit zwei Kindern € 1.560,-
Familienerhalter mit drei Kindern € 1.760,-
für jedes weitere Kind € 200,-
(Waisenpensionen bleiben unberücksichtigt)
Die in Frage kommenden Haushaltsvorstände haben die Möglichkeit, ihren Antrag unter Beibringung der erforderlichen Unterlagen (Lohnzettel, Pensionsbescheid, Pachteinkommen, ... - von sämtlichen Mitbewohnern) bis zum 15.02.2022 am Gemeindeamt in Burgschleinitz einzubringen. Die Gemeinde wird bemüht sein, die Anträge positiv zu erledigen.
Antragsformular