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Wahlkarte und Wahllokale für die Europawahl

03.05.2024

Am 9. Juni 2024 findet in Österreich die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments statt.

Wählerinnen und Wähler in Österreich üben Ihr Wahlrecht grundsätzlich in einem Wahllokal am Ort ihres Hauptwohnsitzes aus. 

Unsere Sprengelwahllokale:

Sprengel Wahllokal Öffnungszeiten
1 - Burgschleinitz / Sonndorf Gemeindeamt Burgschleinitz, Gemeindeplatz 1, 3730 Burgschleinitz 8.00 - 12.00 Uhr
2 - Kühnring Feuerwehrhaus, 3730 Kühnring 51 8.30 - 11.30 Uhr
3 - Reinprechtspölla Feuerwehrhaus, 3713 Reinprechtspölla 52 9.30 - 11.30 Uhr
4 - Zogelsdorf Feuerwehrhaus, 3730 Zogelsdorf 22 9.30 - 11.30 Uhr
5 - Matzelsdorf Feuerwehrhaus, 3713 Matzelsdorf 11 (ACHTUNG: neues Wahllokal!) 10.00 - 11.00 Uhr
6 - Amelsdorf Tennishaus, 3713 Amelsdorf 13 10.00 - 11.00 Uhr
7 - Sachsendorf Vereinshaus, 3713 Sachsendorf 13 10.00 - 11.00 Uhr
8 - Buttendorf Dorfzentrum, 3713 Buttendorf 45 10.00 - 11.00 Uhr
9 - Harmannsdorf Feuerwehrdepot, 3713 Harmannsdorf 40 10.00 - 11.00 Uhr

Bitte den Abschnitt der Wählerverständigung und einen Lichtbildausweis zur Wahl mitbringen!


Sie können bei bereits bekannter Ortsabwesenheit oder aus gesundheitlichen Gründen auch eine Wahlkarte beantragen und die Stimme mittels Briefwahl abgeben.

Beantragung einer Wahlkarte:

Antrag per E-Mail, Fax oder schriftlicher Antrag: bis 05.06.2024, 24:00 Uhr
(gemeinde@burgschleinitz-kuehnring.at, Fax: 02984/2653-15 bzw. 3730 Burgschleinitz, Gemeindeplatz 1) 

Persönlicher Antrag: bis 06.06.2024, 12:00 Uhr (Gemeindeamt Burgschleinitz) 

Online-Antrag: bis 05.06.2024, 24:00 Uhr, www.meinewahlkarte.at oder in der App "Digitales Amt" mittels ID-Austria


Zustellung Ihrer Wahlkarte:

Der Versand der beantragten Wahlkarten für die Europawahl 2024 durch die zuständige Gemeinde wird voraussichtlich ab dem 16.05.2024 erfolgen.

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte mittels elektronischer Signatur (ID Austria), wird Ihnen diese in der Regel als Standardpostsendung zugesandt und landet somit direkt im Briefkasten. 
Bei Antragstellung ohne elektronische Signatur erhalten Sie dagegen ein Einschreiben, welches Sie gegebenenfalls vom Postamt abholen müssen.
 

Stimmabgabe und Rücksendung der Wahlkarten an die Wahlbehörde

Bei der Europawahl werden grundsätzlich Parteilisten gewählt. Innerhalb einer wahlwerbenden Gruppe besteht die Möglichkeit der Vergabe einer Vorzugsstimme. Ausführliche Informationen hierzu werden durch die zuständige Gemeinde gemeinsam mit der Wahlkarte übermittelt.

Sie können – und wir empfehlen es – mittels Briefwahl bereits unmittelbar nach Erhalt der Wahlkarte wählen.

Die Briefwahl können Sie grundsätzlich ausüben, indem Sie der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel und das Wahlkuvert entnehmen, den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen, den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in das Wahlkartenkuvert zurücklegen. Anschließend die eidesstattliche Erklärung durch Ihre Unterschrift in der dafür vorgesehenen Rubrik abgeben, das Wahlkartenkuvert schließlich zukleben.

Beachten Sie bitte unbedingt, dass der Postweg für die Wahlkarte nach Österreich einige Zeit in Anspruch nimmt. Die Wahlkarte mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss bis spätestens 9. Juni 2024 (Wahltag) um 17:00 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Sie können Ihre Wahlkarte auch bei der österreichischen Vertretung abgeben. Beachten Sie bitte auch hier den notwendigen Postweg. Gleichgültig, von wo Sie die Wahlkarte mit der Post nach Österreich schicken, ist das Porto für Sie gratis.