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Aus 3G wird 2G:
Überall dort, wo bislang 3G galt, haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zutritt. Dies gilt für:
Übergangsfrist bis 6.12.2021: Bis dahin ist der Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichem PCR-Test möglich.
Arbeitsplatz: Grundsätzlich gilt weiterhin die 3-G-Regel, in besonders sensiblen Bereichen werden strengere Regeln vorgeschrieben.
Für Veranstaltungen gilt:
Generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel, in Museen und Bibliotheken – überall dort, wo kein G-Nachweis vorgeschrieben ist.
Antikörpertests sind nicht mehr als G-Nachweis gültig.
Grüner Pass:
Kinder und Jugendliche: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.
INFOBLATT des NÖ Zivilschutzverbandes (Zusammenfassung)
DI von 8 bis 12 Uhr
DO von 8 bis 12 und 16 bis 18 Uhr
T 02984 2653, F 02984 2653-15
gemeinde@burgschleinitz-kuehnring.at