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Reparaturbonus für Fahrräder

11.09.2024

Reparieren statt neu kaufen

NEU ab 16. September 2024: Reparaturbonus auch für Fahrräder

Die Nachfrage nach dem Reparaturbonus ist ungebrochen groß. Zwei Jahre nach der Einführung wurde heuer bereits die Eine-Million-Marke an eingelösten Bons geknackt, so viele Elektrogeräte konnten damit vor dem Müll gerettet werden (Quelle: BMK).

Ab 16. September 2024 kann der Reparaturbonus für Reparaturen nicht nur von E-Bikes, sondern auch von allen gängigen Fahrrädern, Lastenrädern, und Fahrradanhängern eingelöst werden. Von Rennrädern bis Mountainbikes ist alles dabei.

Die Förderung pro Bon beträgt 50 Prozent der Reparaturkosten bis zu einem Wert von 200 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung bzw. 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Der Reparaturbonus kann von allen Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich schnell und
unkompliziert auf www.reparaturbonus.at beantragt und innerhalb von drei Wochen bei einem der teilnehmenden Partnerbetriebe eingelöst werden. Beim Partnerbetrieb ist der gesamte Rechnungsbetrag zu begleichen, die Fördersumme wird direkt auf das Bankkonto der antragstellenden Person überwiesen. Bons können so lange beantragt werden wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis 31.3.2026.

Weitere Informationen zur Förderaktion sowie Auskünfte und Fragen finden Sie unter www.reparaturbonus.at.