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Oster-Lockdown in Ostösterreich

29.03.2021
© pixabay

Ostösterreich geht in den Oster-Lockdown

Ostösterreich geht über Ostern wieder in einen Lockdown. In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland wird es von Gründonnerstag (1. April) bis zum Dienstag nach Ostern (6. April) wieder Ausgangsbeschränkungen nicht nur in der Nacht sondern von 0 bis 24 Uhr geben. Der Handel wird mit Ausnahme von Gütern des täglichen Bedarfs in dieser Zeit geschlossen. Danach wird es eventuell Zugangstets für den Handel geben. Die Schulen gehen in der Woche nach Ostern ins Distance Learning.

Das haben – nach langem Ringen – die drei Landeshauptleute Johanna Mikl-Leitner, Michael Ludwig und Hans Peter Doskozil sowie Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorige Woche in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekanntgegeben.

Bei den Zugangsbeschränkungen über Ostern wird es die von den früheren Lockdowns bekannten Ausnahmen geben, wie die Fahrt zur Arbeit, Spaziergänge oder Individualsport, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und die Abwendung von Gefahren.

Handel schließt bis 6. April

Neben dem Handel werden auch die sogenannten körpernahen Dienstleister wie Friseure vom Gründonnerstag bis 6. April geschlossen. Ab dem 7. April wir es dann nicht nur für die körpernahen Dienstleister, sondern wahrscheinlich auch für den Handel Zugangstests geben.

Coronatests soll es ein Mal pro Woche auch in den Betrieben geben. Als Alternative soll das Homeoffice weiter intensiviert werden.

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske wird ausgeweitet und künftig generell auch in geschlossenen Räumen gelten, wenn man nicht alleine ist.

In den Schulen wird es in der Woche nach Ostern wieder Distance Learning geben. Danach sollen Schüler und Lehrer nur mit PCR-Test wieder in die Klassen zurückkehren können.

Verschärft werden auch die Einreise-Regelungen in Ostösterreich. Pendler sollen zwei Mal pro Woche einen negativen Covid-Test vorweisen müssen und nicht nur ein Mal wie derzeit. An den Grenzen insbesondere zu Tschechien, der Slowakei und Ungarn soll verstärkt kontrolliert werden.

Zusammengefasst bedeutet das:

  • Handel und körpernahe Dienstleistungen bleiben geschlossen (Ausnahmen: Supermärkte, Drogerien, Apotheken). 
  • Ausgangsbeschränkungen von 0-24 Uhr (Ausnahmen wie bisher: Arbeit, notwendige Einkäufe, Erholung an der frischen Luft, notwendiger Kontakt mit Bezugspersonen)
  • Schulen: Distance-Learning nach den Osterferien und PCR-Test vor Rückkehr in die Schulen
  • FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, außer man ist alleine
  • Wöchentliche Testpflicht in Betrieben
  • Verschärfte Einreiseregelungen aus östlichen Nachbarländern