Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederöstereichern für die Heizperiode 2025/26 einen einmaligen Heizkostenzususs in der Höhe von EUR 150,-- zu gewähren.
Anträge können ab sofort bis 31. März 2026 bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden - Einkommensnachweis mitbringen! Die Auszahlung erfogt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen:
Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder die eines EWR-Mitgliedsstaates mit Hauptwohnsitz in NÖ, deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nicht überschreiten.
Richtsätze (Stand 01/2025):
Einkommensgrenzen (brutto) für Ausgleichszulagenbezieher:
Alleinstehende: EUR 1.273,99
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 2.009,85
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 196,57
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 735,86
Einkommensgrenzen (brutto) für Arbeitslosengeld- bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher:
Alleinstehende: EUR 1.486,32
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 2.344,83
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 229,34
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 858,51
Antragstellung:
Anträge können unter https://www.noel.gv.at/noe/SeniorInnen/Antrag_NOe_Heizkostenzuschuss_2025_2026.pdf gestellt werden oder am Gemeindeamt abgeholt werden.