Die Niederösterreichische Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern für die Heizperiode 2024/25 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von EUR 150,00 zu gewähren.
Anträge können ab sofort bis 31. März 2025 bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden – Einkommensnachweise mitbringen! Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen:
Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder die eines EWR-Mitgliedsstaates mit Hauptwohnsitz in NÖ, deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nicht überschreiten.
Richtsätze (Stand 10/2024):
Einkommensgrenzen (brutto) für Ausgleichszulagenbezieher:
Alleinstehende: EUR 1.217,96
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 1.921,46
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 187,93
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 703,50
Einkommensgrenzen (brutto) für Arbeitslosengeld- bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher:
Alleinstehende: EUR 1.420,95
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 2.241,70
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 219,25
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 820,75
Antragstellung:
Anträge können unter https://noel.gv.at/noe/seniorinnen/noe_heizkostenzuschuss gestellt werden oder am Gemeindeamt abgeholt werden.