Die Niederösterreichische Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern für die Heizperiode 2023/24 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von EUR 150,00 zu gewähren. Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in Höhe von € 75,00 gewährt werden. Man darf sich also über einen Zuschuss von insgesamt € 225,00 freuen.
Anträge können bis 31. März 2024 bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden – Einkommensnachweise mitbringen! Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen:
Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder die eines EWR-Mitgliedsstaates mit Hauptwohnsitz in NÖ, deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nicht überschreiten.
Richtsätze (Stand 1.1.2023):
Einkommensgrenzen (brutto) ab 1.1.2023 für Ausgleichszulagenbezieher:
Alleinstehende: EUR 1.110,25
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 1.751,54
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 171,31
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 641,29
Einkommensgrenzen (brutto) ab 1.1.2023 für Arbeitslosengeld- bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher:
Alleinstehende: EUR 1.295,30
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 2.043,47
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 199,85
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 748,17
Antragstellung:
Anträge können unter https://noel.gv.at/noe/seniorinnen/noe_heizkostenzuschuss gestellt werden oder am Gemeindeamt abgeholt werden.