Die Niederösterreichische Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern für die Heizperiode 2021/22 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von EUR 150,-- zu gewähren.
Anträge können bis 30. März 2022 bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden – Einkommensnachweise mitbringen! Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen:
Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder die eines EWR-Mitgliedsstaates mit Hauptwohnsitz in NÖ, deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nicht überschreiten.
Einkommensgrenzen (brutto) ab 01.01.2022 für Ausgleichszulagenbezieher:
Alleinstehende: EUR 1.030,49
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 1.625,71
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 159,00
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 595,22
Einkommensgrenzen (brutto) ab 01.01.2022 für Arbeitslosengeld- bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher:
Alleinstehende: EUR 1.202,24
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 1.896,66
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 185,49
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 694,42
Anträge können unter http://www.noe.gv.at/hkz gestellt werden oder am Gemeindeamt abgeholt werden.