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Heizkostenzuschuss 2021/22 - neue Einkommensgrenzen

02.01.2022
© pixabay

Die Niederösterreichische Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern für die Heizperiode 2021/22 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von EUR 150,-- zu gewähren.

Anträge können bis 30. März 2022 bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden – Einkommensnachweise mitbringen! Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung.

Voraussetzungen:
Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder die eines EWR-Mitgliedsstaates mit Hauptwohnsitz in NÖ, deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nicht überschreiten.


Einkommensgrenzen (brutto) ab 01.01.2022 für Ausgleichszulagenbezieher: 
Alleinstehende: EUR 1.030,49
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 1.625,71  
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 159,00    
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 595,22    

Einkommensgrenzen (brutto) ab 01.01.2022 für Arbeitslosengeld- bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher:
Alleinstehende: EUR 1.202,24
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 1.896,66
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 185,49    
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 694,42    

Anträge können unter http://www.noe.gv.at/hkz gestellt werden oder am Gemeindeamt abgeholt werden.