Die Niederösterreichische Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreichern für die Heizperiode 2021/22 einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von EUR 150,-- zu gewähren.
Anträge können bis 30. März 2022 bei der NÖ Hauptwohnsitzgemeinde gestellt werden – Einkommensnachweise mitbringen! Die Auszahlung erfolgt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Voraussetzungen:
Gefördert werden österreichische Staatsbürger oder die eines EWR-Mitgliedsstaates mit Hauptwohnsitz in NÖ, deren monatliche Einkünfte den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz gemäß § 293 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) nicht überschreiten.
Einkommensgrenzen (brutto) bis 31.12.2021 für Ausgleichszulagenbezieher:
Alleinstehende: EUR 1.000,48
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 1.578,36
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 154,37
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 577,88
Einkommensgrenzen (brutto) bis 31.12.2021 für Arbeitslosengeld- bzw. Kinderbetreuungsgeldbezieher:
Alleinstehende: EUR 1.167,22
Ehepaar/Lebensgefährten: EUR 1.841,42
zuzüglich für jedes Kind für das Familienbeihilfe bezogen wird: EUR 180,09
für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt: EUR 674,20
Achtung: Die Einkommensgrenzen werden zum Jahreswechsel angepasst, es gilt das Antragsdatum. Die neuen Einkommensgrenzen ab 01.01.2022 können dann auf der Homepage der Gemeinde nachgelesen oder am Gemeindeamt erfragt werden.
Anträge können unter http://www.noe.gv.at/hkz gestellt werden oder am Gemeindeamt abgeholt werden.