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Bundespräsidentenwahl am 9.10.2022

09.10.2022
© pixabay / mohamed_hassan

Wer ist zur Teilnahme an der Bundespräsidentenwahl berechtigt?

Wahlberechtigt sind österreichische Staatsbürger(innen), die 

-    am 09. Oktober 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben und

-    zum Stichtag (09. August 2022)

•    vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind

•    und in einer österreichischen Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben bzw. als Auslandsösterreicher(innen) in die Bundes-Wählerevidenz eingetragen sind.

Die Wahlberechtigten werden in Wählerverzeichnisse eingetragen, wobei die Eintragung eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde erfolgt, in der er am Stichtag seinen Hauptwohnsitz hat!
 

Wie ist das Wahlrecht auszuüben?

Das Wahlrecht ist persönlich auszuüben!

Jede(r) Wahlberechtigte hat nur   e i n e   Stimme und übt sein Wahlrecht grundsätzlich an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.
 

Wahllokale und Wahlzeiten:

Sprengel 1 – Burgschleinitz und Sonndorf
Gemeindeamt (8:00 bis 12:00 Uhr)

Sprengel 2 – Kühnring
Feuerwehrhaus (8:30 bis 11:30 Uhr)

Sprengel 3 – Reinprechtspölla
Volksschule (9:30 bis 11:30 Uhr)

Sprengel 4 – Zogelsdorf
Steinmetzhaus (9:30 bis 11:30 Uhr)

Sprengel 5 – Matzelsdorf
Gemeindekanzlei (10:00 bis 11:00 Uhr)

Sprengel 6 – Amelsdorf
Tennishaus TGA (10:00 bis 11:00 Uhr)

Sprengel 7 – Sachsendorf
Vereinshaus (10:00 bis 11:00 Uhr)

Sprengel 8 – Buttendorf ACHTUNG: Neues Wahllokal!
Halle Laager Erich (10:00 bis 11:00 Uhr)

Sprengel 9 – Harmannsdorf
Feuerwehrdepot (10:00 bis 11:00 Uhr)

HINWEIS:
Jede(r) Wahlberechtigte der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring erhält rechtzeitig vor dem Wahltag eine amtliche Wahlinformation. Diese Informationskarte enthält die Nummer des Wahlsprengels und Angaben über sein Wahllokal und die Wahlzeit sowie einen schriftlichen Wahlkartenantrag samt portofreiem Rücksendekuvert an die Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring.
 

Wie können Sie wählen, wenn Sie am Wahltag Ihr Wahllokal nicht aufsuchen können? 

Dazu benötigen Sie eine Wahlkarte, mit dieser könne Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:

•    am Wahltag in jedem Wahllokal

•    am Wahltag vor einer „fliegenden Wahlkommission“ 

•    sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Weg der Briefwahl
 

Wie und wo erhalte ich eine Wahlkarte?

Für alle Wahlberechtigten, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Marktgemeinde Burgschleinitz-Kühnring für die Bundespräsidentenwahl enthalten ist, erfolgt die Ausstellung der Wahlkarte am Gemeindeamt Burgschleinitz-Kühnring.

Sollten Sie noch Fragen bezüglich der bevorstehenden Wahlen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen am Gemeindeamt (Tel. 02984/2653 oder gemeinde@burgschleinitz-kuehnring.at).
 

Ausführliche Informationen zum Erhalt der Wahlkarte

 

Interessante Links:  

www.wahlkartenantrag.at 

www.bmi.gv.at/wahlen

www.help.gv.at