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WAHLINFORMATION ZUR NATIONALRATSWAHL AM 15.10.2017 WER IST WAHLBERECHTIGT? · Österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich, die spätestens am Wahltag (15.10.2017) 16 Jahre alt werden und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. · Auslandsösterreicherinnen oder Auslandsösterreicher, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt werden und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. WAHLSPRENGEL | WAHLLOKALE | WAHLZEITEN IN UNSERER GEMEINDE 1 Burgschleinitz/Sonndorf Gemeindeamt, Gemeindeplatz 1 8,00 - 12,00 Uhr 2 Kühnring Feuerwehrhaus Nr. 51 8,30 - 11,30 Uhr 3 Reinprechtspölla Volksschule, Nr. 65 9,30 - 11,30 Uhr 4 Zogelsdorf Steinmetzhaus, Nr. 25 9,30 - 11,30 Uhr 5 Matzelsdorf Gemeindekanzlei, Nr. 5 10,00 - 11,00 Uhr 6 Amelsdorf Tennishaus TGA, Nr. 13 10,00 - 11,00 Uhr 7 Sachsendorf Vereinshaus, Nr. 13 10,00 - 11,00 Uhr 8. Buttendorf Buttendorf, Nr.11 10,00 - 11,00 Uhr 9. Harmannsdorf Feuerwehrdepot, Nr. 40 10,00 - 11,00 Uhr STIMMABGABE DURCH WAHLKARTE Sie benötigen für Ihre Stimmabgabe eine Wahlkarte, wenn folgendes auf Sie zutrifft: -) Sie befinden sich am Wahltag an einem anderen Ort als in Ihrer Heimatgemeinde. -) Sie können aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht Ihr „eigenes“ Wahllokal aufsuchen. -) Sie sind Auslandsösterreicher(in) (außer Sie halten sich am Wahltag in der Gemeinde Ihrer Eintragung in die Wählerevidenz auf). Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, persönlich oder schriftlich (z. B. per Telefax, E-Mail oder im Internet unter www.wahlkartenantrag.at) bean-tragt werden. Eine telefonische Beantragung ist NICHT möglich! Schriftlich kann die Wahlkarte bis zum 4. Tag vor der Wahl (Mi., 11. Oktober 2017) bzw. persönlich bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 13. Oktober 2017) beantragt werden – in beiden Fällen müssen Sie Ihre Identität nachweisen, z.B. durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder Angabe der Pass-nummer. Die verschlossene Wahlkarte muss am Wahltag bis 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können (Portogebühren übernimmt der Bund!). Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokals am Wahltag infolge mangelnder Geh- und Transportfähigkeit oder Bettlägerigkeit, sei es aus Krankheits-, Alters-, oder sonstigen Gründen nicht möglich ist, können am Wahltag von einer besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde besucht werden. Sollten Sie den amtlichen Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen können, so dürfen Sie sich von einer Vertrauensperson, die Sie sich selbst auswählen, bei der Wahlhandlung helfen lassen.
DI von 8 bis 12 Uhr
DO von 8 bis 12 und 16 bis 18 Uhr
T 02984 2653, F 02984 2653-15
gemeinde@burgschleinitz-kuehnring.at