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Wählen ab 16 Wahlberechtigt sind alle Österreicher/innen die spätestens am Wahltag , also spätestens am 28. September 2008, das 16. Lebensjahr vollendet haben (also: Jahrgang 1992 bis Geburtsdatum 28.9.1992) Briefwahl Sollten Sie sich am Wahltag nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben. Sie benötigen dafür eine Wahlkarte. Diese können Sie bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie eingetragen sind, mündlich oder schriftlich beantragen. Schriftlich können Sie die Wahlkarte bis zum vierten Tag vor dem Wahltag beantragen, mündlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag – 12.00 Uhr. Der Versand der Wahlkarte beginnt knapp 3 Wochen vor dem Wahltag. Sie können die Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte abgeben und müssen nicht bis zum Wahltag warten. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert. In der Wahlkarte befinden sich der amtliche Stimmzettel sowie ein gummiertes Wahlkuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie die Instruktion zur Ausübung der Briefwahl. Weiters ist der Wahlkarte ein Informationsblatt angeschlossen. Stimmabgabe mit Briefwahlkarte *) zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte Wahlkuvert entnehmen, dann *) den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen, den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, dieses verschließen und in die Wahlkarte zurücklegen und anschließend *) durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich *) die Wahlkarte zukleben und zur Post bringen Die Wahlkarte muss im POSTWEG, allenfalls im Weg einer österreichischen Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit, an die zuständige Bezirkswahlbehörde übermittelt werden. Sie muss spätestens am 8.Tag nach dem Wahltag bis 14,00 Uhr dort eingelangt sein, um in die Ergebnisermittlung einbezogen werden zu können. Aus der Wahlkarte mit der eidesstattlichen Erklärung hat Ihre Identität sowie der Ort und der Zeitpunkt (Datum und lokale Uhrzeit) des Zurücklegens des verschlossenen Wahlkuverts in die Wahlkarte hervorzugehen. Die eidesstattliche Erklärung muss vor Schließen des letzten Wahllokales in Österreich abgegeben worden sein. (Beachten Sie bitte die Zeitverschiebung gegenüber Österreich bei der Angabe der Uhrzeit) Bitte beachten Sie: Die Bestätigung eines Zeugen (Zeugin) einer Vertretungsbehörde oder einer österreichischen Einheit auf der Wahlkarte ist seit 1. Juli 2007 nicht mehr vorgesehen. Sie können Ihre Stimme vollkommen eigenständig abgeben. Die Wahlkarte kann allerdings nur auf dem Postweg zur zuständigen Bezirkswahlbehörde geschickt werden; eine persönliche Überbringung ist nicht zulässig. Grundsätzliches: Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte haben Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, etwa wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Aufenthaltes im Ausland und die ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben wollen. Ferner haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte auch Personen, denen der Besuch des zuständigen Wahllokales am Wahltag infolge Bettlägerigkeit (aus Krankheits-, Alters- oder sonstigen Gründen) oder wegen ihrer Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen unmöglich ist, wenn sie die Möglichkeit der Stimmabgabe vor einer besonderen Wahlbehörde in Anspruch nehmen wollen. Für abhanden gekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten oder amtliche Stimmzettel des Wahlkreises dürfen Duplikate nicht ausgefolgt werden. Möglichkeiten der Stimmabgabe mittels Wahlkarte in Österreich: *) Stimmabgabe am Wahltag in jedem österreichischem Wahlkartenlokal; *) Stimmabgabe mit Briefwahl; *) Stimmabgabe am Wahltag durch Besuch einer besonderen Wahlbehörde *) Stimmabgabe in Krankenhäusern, Kuranstalten und Haftanstalten Beachten Sie aber, dass vom Ausland aus nur BRIEFWAHL möglich ist. Wahlzeiten und Wahllokale am Wahltag, den 28. September 2008 im Gemeindegebiet von Burgschleinitz-Kühnring Sprengel Wahllokal Öffnungszeit 1 Burgschleinitz Gemeindeamt 8:00 - 12:00 Uhr 2 Kühnring Feuerwehrhaus 8:30 - 11:30 Uhr 3 Reinprechtspölla Volksschule 9:30 - 11:30 Uhr 4 Zogelsdorf Steinmetzhaus 9:30 - 11:30 Uhr 5 Matzelsdorf Gemeindekanzlei 10:00 - 11:00 Uhr 6 Amelsdorf Tennishaus TGA 10:00 - 11:00 Uhr 7 Sachsendorf Vereinshaus 10:00 - 11:00 Uhr 8 Buttendorf Buttendorf Nr.11 10:00 - 11:00 Uhr 9 Harmannsdorf Feuerwehrdepot 10:00 - 11:00 Uhr 10 Sonndorf Sonndorf Nr. 6 Deim 10:00 - 11:00 Uhr
DI von 8 bis 12 Uhr
DO von 8 bis 12 und 16 bis 18 Uhr
T 02984 2653, F 02984 2653-15
gemeinde@burgschleinitz-kuehnring.at