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Meldepflicht Schweinehaltung

04.08.2017
Meldepflicht Schweinehaltung

Meldung von Schweinehaltungen Auf Grund des Auftretens von Afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen in Tschechien (80km entfernt von der österreichischen Grenze), wird erinnert, dass gemäß Tierkennzeichnung- und Registrierungsverordnung die Haltung von Schweinen dem Betreiber des Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS) zu melden ist, damit die Haltung in dieser Datenbank registriert werden kann. Betreiber des VIS ist die Bundesanstalt Statistik Österreich. Wurde die Haltung von Schweinen im VIS noch nicht registriert, dann ist dies vom Tierhalter nachzuholen. Wer ist meldepflichtig? Die Tierhalter von Schweinen (auch von als Heimtieren gehaltenen Schweinen) müssen innerhalb von sieben Tagen ab Aufnahme der Haltung diese direkt beim Betreiber des VIS melden. Was ist zu melden? Es ist eine eventuell bereits vorhandene Betriebsnummer, die Daten zum Tierhalter (Adresse, die Rechtsform des Betriebes, persönliche Daten des Tierhalters, Kommunikationsdaten), sowie Daten zur Tierhaltung (insbesondere Datum der Aufnahme der Tierhaltung, Tieranzahl) zu melden. Wie und wohin ist zu melden? Die Meldung ist an die Bundesanstalt Statistik Österreich, Direktion Raumwirtschaft, VIS-Register postalisch (Adresse: Guglgasse 13, 1110 Wien) oder per E-Mail (vis@statistik.gv.at) oder per Fax (01 711287782) zu übermitteln. Hinweis zu Freilandbetrieben Freilandhaltungen von Schweinen müssen auf Antrag des Tierhalters gemäß Schweinegesundheitsverordnung von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde genehmigt werden. Nicht genehmigte Schweinefreilandhaltungen sind in Hollabrunn, Mistelbach, Gänserndorf, Korneuburg und in Gebieten nördlich der Donau der Bezirke Bruck/Leitha und Tulln seit 4. Juli 2017 verboten.