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Krankenversicherungkarte gehört ins Urlaubsgepäck

17.06.2014
Krankenversicherungkarte gehört ins Urlaubsgepäck

Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card und gehört bei den meisten Urlauben unbedingt ins Urlaubsgepäck – die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK. Hier ein kurzer Überblick, wo die EKVK gilt bzw. wann andere Maßnahmen für einen Krankenversicherungsschutz nötig sind: Wo gilt die EKVK: In den EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, weiters in der Schweiz, in Mazedonien und Serbien (für Serbien ist zu beachten, dass die EKVK beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorgelegt und gegen eine gültige Anspruchsberechtigung umgetauscht wird). Wie funktioniert die EKVK: Sie kann bei allen Vertragsärztinnen bzw. Vertragsärzten sowie öffentlichen Spitälern in den oben genannten Ländern verwendet werden. Der ausländische Krankenversicherungsträger rechnet direkt mit der NÖ Gebietskrankenkasse ab. Sollte in Einzelfällen die EKVK abgelehnt und auf Barzahlung bestanden werden, dann muss man sich unbedingt eine detaillierte Rechnung ausstellen lassen. Dies gilt auch für private Kliniken und Privatärztinnen bzw. Privatärzte. Dort muss – wie in Österreich – die Rechnung vorerst selbst bezahlt werden. Gegen Vorlage der Originalrechnung und Zahlungsbestätigung gibt es bei der NÖGKK eine Kostenerstattung. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Montenegro und in die Türkei gibt es nach wie vor einen Urlaubskrankenschein. Diesen bekommt man beim Dienstgeber oder bei der NÖGKK. Der Urlaubskrankenschein muss vor Beginn der ärztlichen Behandlung beim ausländischen Krankenversicherungsträger in einen ortsüblichen Krankenschein eingetauscht werden. Erst dann können ärztliche Behandlung, Medikamente oder Spital auf Kosten der Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Mit allen anderen Staaten hat Österreich keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Wer z. B. in die USA, nach Australien, Afrika oder Südamerika reist und dort ärztliche Behandlung braucht, hat die anfallenden Arzt- und Behandlungskosten selbst zu zahlen. Die Rechnung kann dann bei der Krankenkasse eingereicht werden. Allerdings ist die Kostenerstattung meist geringer als der tatsächliche Betrag, weshalb eine zusätzliche Reisekrankenversicherung zu empfehlen ist. Wer seinen Urlaub im Inland verbringt, kann sich mit der e-card bei allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten sowie Vertragsspitälern medizinisch behandeln lassen. Tipp: Generell ist es ratsam, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Diese deckt eventuelle Selbstbehalte bzw. Behandlungskosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt sind. So z. B. den Heimtransport bei Unfällen oder schweren Erkrankungen. Hinweis: Wer auf Grund fehlender Vorversicherungszeiten keine gültige EKVK (**** auf der Rückseite der e-card) besitzt, kann im NÖGKK-Service-Center rechtzeitig vor Urlaubsantritt eine „Provisorische Ersatzbescheinigung“ beantragen. NÖGKK hilft bei Problemen: Service-Center-Leiter Franz Vögerl: „Wenn Sie im Urlaub Probleme mit der EKVK hatten, wenden Sie sich an uns. Wir werden uns jeden Fall speziell ansehen und versuchen, eine Lösung zu finden.“ NÖGKK Service-Center Horn Stephan-Weykerstorffer-Gasse 3, 3580 Horn horn@noegkk.at, www.noegkk.at Versichertenservice: Tel.: 050899/6100