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Haussammlung durch Gehörlosenverband 2018

07.02.2018
Haussammlung durch Gehörlosenverband 2018

Der Gehörlosenverband ist die einzige Organisation in Niederösterreich, die sich um die Belange der gehörlosen bzw. hörbeeinträchtigten Menschen in Niederösterreich annimmt. Aufgrund der Sparmaßnahmen bei öffentlichen Geldern ist es für uns unumgänglich eine Haussammlung durchzuführen, um unsere Dienste für die niederösterreichischen Gehörlosen weiter auszubauen und zu erhalten. Unsere Aufgaben umfassen, Gebärdensprach-Dolmetschdienste, soziale Beratung, Hilfestellung in allen Lebenslagen, Aufklärungsarbeit, Umsetzung der Rechte von gehörlosen Menschen, Aufklärung über Missstände, Betreuung von Familien in denen Angehörige gehörlos sind, Förderung von gehörlosen Kindern, Junioren, Jugendliche und Senioren, und vieles mehr. Der Verband arbeitet mit vier Angestellten in ganz Niederösterreich. Die Mittel aus der Haussammlung kommen somit den niederösterreichischen Gehörlosen zugute. Mit Beschluss des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung darf der Verband, in der Zeit, von 1. Februar 2018 bis 31. März 2018 eine Haussammlung in ganz Niederösterreich durchführen. Wir sind sehr dankbar, dass sich gehörlose Personen selbst der Aufgabe stellen und als ehrenamtliche Sammler für den Verband um Spenden bitten. Fragen können lautsprachlich nicht beantwortet werden, daher bitte Stift und Papier zur Hilfe nehmen und in einfachen Worten die Frage aufschreiben. Auch dem Gehörlosenverband ist bekannt, dass leider immer wieder auch Betrüger die Situation ausnutzen und ohne Berechtigung von Haus zu Haus gehen um zu sammeln. Daher haben wir ein paar Punkte zusammengefasst, anhand derer man überprüfen kann ob ein Sammler in unserem Namen unterwegs ist.   Die Sammler des Gehörlosenverbandes NÖ haben: ✓ einen eigenen Lichtbildausweis – ausgestellt vom Verband ✓ eigene Sammellisten mit Lochprägung, und der Kennzahl der Sammelbewilligung ✓ ein Informationsblatt mit Kontakt des Verbandes, dort kann man jederzeit anrufen um bei auftretenden Fragen, genauere Information zu erhalten. ✓ eine Kopie der Sammelbewilligung ✓ man erhält eine Spendenbestätigung, die man Steuerlich absetzen kann, da wir als Gehörlosenverband auf der Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF stehen – Aufgrund der Änderung seit 1. Jänner 2017 benötigen wir Name und Geburtsdatum des Spenders um den Spendenbetrag an das Finanzamt melden zu können.   Sollen dennoch Probleme oder Verunsicherung auftreten, dann bitten wir auch die Polizei zu informieren. Unsere Sammler können sich ausweisen und haben daher kein Problem mit einer Überprüfung durch die Polizei. Abschließend möchten wir noch einmal herzlich um Ihre Unterstützung bitten! Nur mit Ihrer Hilfe können wir das Angebot für gehörlose bzw. hörbeeinträchtigte Menschen in Niederösterreich sichern. Ihre Spende an den Gehörlosenverband NÖ ist steuerlich absetzbar, da unser Verband dem Kreis der begünstigten Spendenempfänger gemäß § 4a Z. 3 und 4 EStG. Registrierungsnummer: SO 2273 Vgl. BM für Finanzen angehört. Neue Regeln ab 1. Jänner 2017 Für Spenden, die Sie ab dem 1. Jänner 2017 an spendenbegünstigte Organisationen wie Gehörlosenverband Niederösterreich tätigen, gelten neue Regelungen. Ab dem 1. Jänner 2017 getätigte Spenden machen nicht mehr die SpenderInnen selbst als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend, sondern der Gehörlosenverband Niederösterreich sammelt die erforderlichen Daten und leitet die Spendensumme jeweils des vergangenen Jahres an die Finanzbehörden weiter. Wenn Sie möchten, dass wir als spendenbegünstigte Organisation Ihre Spenden für Sie steuerlich geltend machen, geben Sie uns bitte Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen (wie am Meldezettel angegeben) sowie Ihr Geburtsdatum bekannt. Diese Daten benötigen wir für eine korrekte Meldung. Gerne können Sie Ihre Spende auch auf unser Konto einzahlen: AT94 2025 6016 0060 0470 Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.