NEUES

Alle Neuigkeiten Archiv 2023 Archiv 2022 Archiv 2021 Archiv 2020 Archiv 2019

GEMEINDE

Aufgaben der Gemeinde Gemeindeamt Gemeinderat Budget Gesundheit Volksschule Kindergarten Kulturhaus Manhartsberg Region Manhartsberg

SERVICE

Schnupperticket Formulare Wasserzählerstand Online Bauen & Wohnen Gemeindezeitungen Direktvermarkter Tourismus Energie & Umwelt Verkehr & Mobilität Mutterberatung Wichtige Links

LAND & LEUTE

Geografie Sehenswertes Wirtschaft Vereine Feuerwehr

NEUES

GEMEINDE

SERVICE

LAND & LEUTE

Wappen KONTAKT &
ÖFFNUNGSZEITEN

Drohnen - Bewilligung u. Richtlinien

01.01.2017
Drohnen - Bewilligung u. Richtlinien

Drohnen landen in Österreich einer aktuellen Amazon-Prognose zufolge dieses Jahr nach Büchern am zweithäufigsten zu Weihnachten als Geschenk unter dem Baum - und obwohl der Handel allein für die Alpenrepublik von rund 15.000 Flugdrohnen ausgeht, wissen viele Besitzer kaum etwas zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Hintergrundwissen zahlt sich angesichts von Bußgeldern von bis zu 22.000 Euro aus. Bewilligungen kosten Geld Wer sicher und verantwortungsvoll mit Drohnen hantieren will, kommt in Österreich an einer Drohnen-Bewilligung der Klasse 1 nicht vorbei - ganz egal, ob private oder gewerbliche Nutzung. Denn bei der österreichischen Luftfahrtbehörde Austro Control http://www.austrocontrol.at bewilligt werden müssen alle Drohnen über 250 Gramm mit montierter Kamera - ausgenommen einer Kamera, die ausschließlich zum Betrieb des Fluggeräts benötigt wird. Bewilligungen für Drohnen wollen vorbereitet sein. Die Unterlagen umfassen das Formular der Behörde, Fotos der Drohne, Deklarationen der Betriebssicherheit mit zusätzlicher Angabe von Bodenwind-Werten, Angaben zur Betriebsmasse und eine spezielle Haftpflichtversicherung nach dem Luftfahrtgesetz sowie Angaben zum Betrieb und Besitzer der Drohne. Die Bewilligung - nur bei positiven Bescheid - ist nicht ganz billig und kostet derzeit rund 293 Euro. "Drohnen-Besitzer sollten jedoch Acht geben, da die Behörde bei unvollständigen Unterlagen oder fehlerhaftem Antrag eine zusätzliche Gebühr von 'pro Organ und angefangener halber Stunde' 68 Euro plus 20 Prozent Mehrwertsteuer zusätzlich verrechnet", warnt Werner Noisternigg, Geschäftsführer des Salzburger Start-ups http://drohnenbewilligung.at, gegenüber pressetext. "Wir verzeichnen einen signifikanten Anstieg an Bewilligungen sowie einen steigenden Bedarf an Schulungen von Verkaufspersonal", fügt er hinzu. Bei Bestimmungen aufpassen Drohnen-Liebhaber sollten zudem wissen, dass eine Bewilligung ihres Fluggerätes selbst bei vollständig bei der Austro Control eingereichten Unterlagen einige Zeit in Anspruch nimmt. "Wir rechnen mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von drei bis vier Wochen, das hohe Aufkommen von Weichnachten mit eingerechnet", so Noisternigg. Die Dauer der Gültigkeit einer Bewilligung in Österreich liege bei einem Jahr und beziehe sich nur auf Flüge über unbesiedeltem und unbebautem Gebiet. Zudem würden sich Besitzer verpflichten, ein Logbuch zu führen und mit ihrem maximal fünf Kilo schweren Gerät nicht höher als 150 Meter zu fliegen. Hinzu kommen spezielle Richtlinien für bestimmte Einsatzorte: "Wer sich im Flug über dem Stephansdom oder über einer Menschenansammlung wie einer Sportveranstaltung sieht, muss spezielle Bewilligungen einholen - anders die rechtliche Situation in Deutschland. Fliegt man rein privat und als Hobby, sind in der Regel keine Genehmigungen erforderlich bis zu einem Aufstiegsgewicht von maximal fünf Kilo. Für das gewerbliche Fliegen hingegen ist eine Aufstiegsgenehmigung immer Pflicht, die vom Luftfahrtbundesamt des jeweiligen Bundeslandes vergeben wird", weist der Experte im pressetext-Gespräch hin. "Die sieht hier ebenfalls eine Haftpflichtversicherung vor, einen Befähigungsnachweis des Piloten, das Datenblatt der Drohne, Angaben zum Antragsteller sowie den Zweck des Betriebs."